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Unsere Organisation ist in Deutschland von den Finanzbehörden als gemeinnützige, mildtätige Stiftung anerkannt.
Bei Spenden bis zu 200 Euro gilt der vom Kreditinstitut bestätigte Einzahlungsbeleg in Verbindung mit dem Kontoauszug oder aber nur der Kontoauszug als Spendenquittung. Bei Beträgen über 200 Euro stellen wir eine gesonderte Spendenbescheinigung aus. Zur Zusendung benötigen wir Ihre vollständige Anschrift.
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